Um Listenhunde im Tierheim bzw. auch privat ausführen zu dürfen, muss jeder Gassigeher eine sogenannte "Sachkunde" Prüfung bei einem Gutachter ablegen. Diese Prüfung erfolgt im Tierheim; die Prüfung ist nur für Tierheim-Listenhunde gültig. Den gesamten Fragenkatalog kann man sich hier downloaden.