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Um Listenhunde im Tierheim bzw. auch privat ausführen zu dürfen, muss jeder Gassigeher eine sogenannte "Sachkunde" Prüfung bei einem Gutachter ablegen. Diese Prüfung erfolgt im Tierheim; die Prüfung ist nur für Tierheim-Listenhunde gültig. Den gesamten Fragenkatalog kann man sich hier downloaden.





 

 

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