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Ein Vermächtnis - eine Erbschaft zu Gunsten der Tiere - Ihr Beitrag zum Tierschutz über den Tod hinaus

 In unserer schnelllebigen Zeit hat das Haustier als Partner des Menschen zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die wenigsten Tierfreunde möchten den vierbeinigen oder gefiederten Freund an ihrer Seite missen.

Aber nur mit der Errichtung eines Testamentes bestimmen in erster Linie Sie allein, was mit Ihrem Vermögen und Ihrem Tier / Ihren Tieren nach Ihrem Tod geschieht.

Fehlt ein Testament, geht Ihr ganzes Hab und Gut auf die gesetzlichen Erben über, haben Sie keine gesetzlichen Erben, erhält der Staat den ganzen Nachlass.

Tiere haben kein Erbrecht! Wenn Sie keine Regelung über den Verbleib Ihres Haustieres nach Ihrem Tod treffen, sieht es einem ungewissen Schicksal entgegen. Denn der oder die Erben sind nicht verpflichtet das Tier selbst artgerecht und liebevoll zu pflegen.

In einem Testament können Sie einer Person Ihres Vertrauens eine Erbe oder Vermächtnis hinterlassen, das notariell mit der Auflage verbunden ist, für Ihr Tier / Ihre Tiere zu sorgen.

Sie können den Erben die Auflage machen, bestimmte Teile Ihres Nachlassvermögens für Ihre zurück-

gelassenen Tiere zu verwenden.

Sie können das Nachlassvermögen in eine Stiftung einbringen, deren Zweck die Sorge für die Tiere, z. B.

für die Tiere unseres Tierheims und natürlich auch für Ihre Tiere ist.

Sie können den Tierschutzverein Hanau u. U. e. V. direkt als Erben in Ihrem Testament einsetzen bzw. mit einem Vermächtnis bedenken.

Wir sind eine gemeinnützige Einrichtung und haben uns verpflichtet, den Tieren in Not zu helfen.

Ihr letzter Wille hilft, damit wir Ihrem bzw. den vielen uns anvertrauten Tieren helfen können.

Aber auf alle Fälle – treffen Sie eindeutige Regelungen! Eine Regelung wie „Nach dem Tod gehört alles Vermögen den Tieren“ ist zu unbestimmt und daher unwirksam. Es tritt die gesetzliche Erbfolge ein.

Um eine Verwechslung auszuschließen, ist es auch wichtig, die Organisation, die erben soll, mit korrektem  Namen und Anschrift anzugeben.

Weitergehende, grundsätzliche Informationen erhalten Sie beim Deutschen Tierschutzbund.

PS.:

Als gemeinnütziger Verein ist der Tierschutzverein Hanau u. U. e. V. von der Erbschaftssteuer befreit.

Wenn Sie uns bezüglich Ihres Testaments ansprechen möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Tierschutzverein Hanau u.U. e.V., Landstraße 91/Am Wasserturm, 63454 Hanau, Telefon 06181-45 116





 

 

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