Sie möchten den Tierschutzverein allgemein oder ganz gezielt
Viele Tauben befinden sich dauerhaft in unserer Obhut – sei es im Tierheim, in betreuten Taubenschlägen oder auf Pflegestellen. Häufig sind sie verletzt, chronisch krank oder aufgrund ihres Alters nicht mehr auswilderungsfähig und benötigen deshalb eine besondere und langfristige Betreuung. Dazu zählen tägliche Pflege, artgerechte Unterbringung, Futter sowie regelmäßige tierärztliche Versorgung.
Patenschaftsvertrag
Im Patenschaftsvertrag werden unter anderem folgende Vereinbarungen getroffen:
Der Tierschutzverein verpflichtet sich, in gemeinsamer Absprache zwischen 1. Vorsitzender/m, 2. Vorsitzender/m und der Tierheimleitung über das Wohlergehen der Taube zu entscheiden. Der Patenschaftsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit schriftlich mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Patenschaftsgebühr in der vom Paten festgelegten Höhe wird per Dauerauftrag überwiesen.